Pri­vate Kran­ken­kasse: lau­fen die Ver­si­cher­ten weg?

AOK als Graffiti

Es geht immer mal wie­der durch die Medien, dass pri­vate Kran­ken­kas­sen einen ziem­li­chen Mit­glie­der­schwund hin­neh­men müs­sen. Laut dem AOK Chef ist die Zeit der pri­va­ten Kran­ken­kas­sen angeb­lich ganz vorbei.

Medi­en­be­rich­ten zufolge gab es 2011 einen Trend von der Pri­vat­kran­ken­kasse hin zur gesetz­li­chen Kran­ken­kasse. Der umge­kehrte Fall war sel­te­ner. Dem wider­spricht der Ver­bands­di­rek­tor der pri­va­ten Kran­ken­kas­sen. Er sagt, es sei genau umge­kehrt. Wie auch immer. Das muss sowieso jeder für sich selbst ent­schei­den, wel­che Ver­si­che­rungs­form er wählt. Die Wahl zur pri­va­ten Kran­ken­kasse steht sowieso nicht jedem offen.

Fol­gende Zah­len waren bezüg­lich Wech­sel zwi­schen gesetz­li­cher und pri­va­ter Kran­ken­kas­sen zu finden:

  • Bar­mer GEK: 2011 gab es 27600 Neu­zu­gänge, die der pri­va­ten Kran­ken­kas­sen den Rücken gekehrt hat­ten. Dage­gen ste­hen 18000 Mit­glie­der, die die GEK in Rich­tung pri­va­ter Kran­ken­kasse ver­las­sen haben.
  • Tech­ni­ker Kran­ken­kasse: Sie ver­zeich­nete 68000 Zugänge von pri­va­ten Kran­ken­ver­si­cher­ten bei ins­ge­samt 41000 Neu­zu­gän­gen. Das würde hei­ßen, dass 27000 die TK ver­las­sen haben.

Wer kann Mit­glied einer pri­va­ten Kran­ken­kasse werden

Sobald das Ein­kom­men ein Jahr lang über der Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze liegt, kann man sich pri­vat kran­ken­ver­si­chern las­sen. Wer selb­stän­dig ist oder als Beam­ter arbei­tet, kann grund­sätz­lich Mit­glied einer pri­va­ten Kran­ken­kasse werden.

Kos­ten­stei­ge­rung bei pri­va­ten Krankenkassen

Bei­trags­sprünge bis zu 60 Pro­zent bescher­ten den pri­va­ten Kran­ken­kas­sen schlechte Presse. Laut Ulrike Steck­kö­nig vom “Finanz­test” muss jemand, der sich mit 30 Jah­ren einer pri­va­ten Kran­ken­kasse anschließt bis zum Ren­ten­al­ter eine Ver­drei­fa­chung der Bei­träge akzep­tie­ren und einkalkulieren.

Wie kann man von der pri­va­ten in die gesetz­li­che Kran­ken­kasse wechseln

Viele Wech­sel­wil­lige kön­nen ein Lied davon sin­gen. Der Wech­sel von der pri­va­ten in die gesetz­li­che Kran­ken­kasse ist näm­lich nur in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich. Ab dem 55. Lebens­jahr ist der Wech­sel fast immer unmöglich.

Wer kann wechseln:

  • Arbeits­lose
  • wenn das Ein­kom­men unter die Ver­si­che­rungs­pflicht­grenze fällt
  • wenn das Monats­ein­kom­men unter 375 Euro liegt und man einen gesetz­lich Ver­si­cher­ten heiratet

Kön­nen Kin­der, die mit ihren Eltern zusam­men pri­vat ver­si­chert waren, wechseln?

Kin­der, die einen ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeits­platz antre­ten, wer­den auto­ma­tisch gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert. Sie haben das Wahl­recht, in die pri­vate Kran­ken­ver­si­che­rung zu wech­seln, wenn sie pro Jahr mehr als 50850 Euro verdienen.

Wel­che Kün­di­gungs­fris­ten müs­sen beim Wech­sel von Kran­ken­kas­sen beach­tet werden

Grund­sätz­lich muss man min­des­tens 18 Monate lang Mit­glied einer Kran­ken­kasse sein, um wech­seln zu kön­nen. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Was muss man beim Wech­sel in die pri­vate Kran­ken­kasse wissen

Wie bereits erwähnt, muss man ein­kal­ku­lie­ren, dass sich die Bei­träge der pri­va­ten Kran­ken­kas­sen im Laufe von 30 Jah­ren min­des­tens ver­drei­fa­chen. Die güns­ti­gen Bei­träge, die man anfangs bezahlt und die meist güns­ti­ger sind als die Bei­träge zur gesetz­li­chen Kran­ken­kasse, sind zwar ver­lo­ckend, aber sie blei­ben nicht so güns­tig. Die Mit­glied­schaft in einer pri­va­ten Kran­ken­kasse ist oft eine Ent­schei­dung fürs ganze Leben, wenn man bedenkt wie schwie­rig ein Wech­sel sein kann.

In einem Rat­ge­ber der ARD kön­nen Sie mehr Infos zum Thema erhalten.

[IMG © flickr / Conor Law­less cc]

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